Schwachstellen der Internen Revision

Gefahr in Verzug

Jedes dritte Unternehmen in Deutschland (32 Prozent) war in den Jahren 2022 und 2023 von Wirtschaftskriminalität betroffen. Geldwäschedelikte wurden in fast allen Fällen von externen Tätern verübt (98%).

Interne Täter sind oft beim Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (79%) wie auch bei Diebstahl und Unterschlagung (75%) beteiligt.

Nicht selten sind es die eigenen Mitarbeiter, die das Vertrauen Ihres Arbeitgebers missbrauchen. Manche tun dies ganz bewusst mit dem Ziel, sich selbst zu bereichern.

Andere wollen einen Vorteil für das Unternehmen erzielen und andere wiederum sind so gutgläubig und geben Fimreninterna weiter oder lassen sich zu ungeprüften Zahlungen aus dem Unternehmen verleiten.

Woher kommen die Täter

Rund die Hälfte der Straftaten wird von Personen aus dem eigenen Unternehmen begangen. Dabei handelte es sich im Jahr 2018 in jedem vierten Fall (25 %) um eine Person aus der obersten Führungsebene. 42 % waren externe Täter – auch ehmelige Mitarbeiter.

Bei 12 % handelte es sich um intern und extern gleichermaßen hauptverantwortliche und mitverantwortliche Personen. Im Geschäftsverkehr wird der Anteil der Betrugsfälle von Geschäftspartnern und Dritten immer größer.

Webinar zeigt Schwachstellen

Mehr als 350 Teilnehmer aus allen Bereichen der Wirtschaft, wirtschafts- und steuerberatenden Berufe, Strafverfolgungsbehörden, Sozialversicherungsträgern und sonstigen Institutionen nahmen am 19. Dezember 2020 an dem Webinar teil und wurden mit schockierenden Wahrheiten über die mangelnde Sicherheit in der Internen Revision konfrontiert.

Einführung in „dolose“ Handlungen bzw. „Fraud“

„Fraud“ steht als Sammelbegriff für verschiedene Arten von Wirtschaftskriminalität. Hierbei handelt es sich um Taten, die unter dem Mantel einer Einzelfirma oder einer Gesellschaft zumeist mit hohen Schadensfolgen begangen werden. Bekannt sind die Begriffe “White-Collar-Fraud” -> “Weiße-Kragen-Kriminalität“

Revision als Mittel der „Repression“

Revision bedeutet Rückschau bzw. Überprüfung laufender oder bereits erledigter Sachverhalte, die in der Regel keine Prävention darstellen. So dient die Revision der Repression als deliktsunabhängige und verdachtsfreie Prüfung, die sowohl intern (z. B. hauseigene Revisionsabteilung) oder extern (z. B. Wirtschaftsprüfung, Rechnungshof) erfolgt.

Beispiele krimineller Handlungen

  • Errichtung von Scheinfirmen, mit denen leistungslos abgerechnet wird
  • Insolvenzgefährdete Firma errichtet neue Firma/Firmen und besetzt diese mit ehemaligen Führungskräften, die mit exorbitanten Gehältern begünstigt werden
  • Scheinumsätze blähen den Umsatz auf und spiegeln ein erhöhtes Geschäftsergebnis wider
  • Geldwäsche in großem (internationalen) Ausmaß
  • Betrug durch Mitarbeiter des Unternehmens

Grundsätzliche Probleme in der Revision

  • In der Revision fehlt es oft an gemeinsamen betriebswirtschaftlichen und juristischem Wissen
  • Branchen(-übergreifendes) Fachwissen mit jahrelanger Erfahrung sind eher selten
  • Qualifizierungsmaßnahmen von Revisoren sind eingefahren und oft nicht mehr zeitgemäß
  • Insbesondere angestellten Revisoren fehlt es an unternehmerischen Denken
  • Kriminalistisches Denken wird in der Revision extrem vernachlässigt
  • Analytische Denkprozesse im Umgang mit Daten und Informationen fehlen oft
  • Mangelnde Erfahrung in der Analytik von Datenbankprozessen

Gefahr erkannt – Gefahr gebannt

Ob private Unternehmen oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen – alle haben mehr oder minder das gleiche Problem: Gefahr von Betrug und damit eingehendem Vermögensverlust.

Wie unsere Erfahrungen der letzten 25 Jahre immer wieder zeigen, sind auch Wirtschaftsprüfer/-innen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nicht davor gefeit, Betrug und Korruption oft viel zu spät oder erst nach Jahren aufzudecken – wenn überhaupt.

Mit der Folge: Die Täter und Täterkreise sind bei Entdeckungen längst „über alle Berge“.

Täter und Beteiligte haben wir meist in den engsten Kreisen der Verantwortlichen in Betrieben und Unternehmen ausmachen können. Insbesondere Personen in Schlüsselfunktionen, wie Geschäftsführung und Finanzressorts sowie Datenbeauftragte und ehemalige – ausgeschiedenen – Mitarbeiter sind nicht selten die Akteure.

Ebenso auffällig reichen unsere Erfahrung bis in den finanziellen Betrug bei Sozialversicherungsunternehmen (Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Berufsgenossenschaften etc.) und karitativen Einrichtungen in Gestalt von Leistungserschleichung Unberechtigter – z. B bei Familienbezug – zu verdeckten Zahlungen an Dritte auf Scheinrechnungen bzw. Leistungsanträgen – die Variationen sind unglaublich vielfältig.

Wesentliche Ursache: Der Datenschutz in Deutschland schränkt Wirtschaftsprüfer/-innen bei ihrer Arbeit massiv ein, was insbesondere bei „verdachtsunabhängigen Datenauswertungen“ Probleme aufwirft.

Hinzu kommt: Prüfer/-innen (auch aus den Revisionsabteilungen) fehlt es meist an kriminalistischen Erfahrungen, solche Delikte überhaupt zu erkennen.

Gutgläubigkeit, Naivität und mangelnde Kompetenz von Akteuren spielen unseren Erfahrungen nach eine wesentliche Rolle.

Unser Service

Wir verbinden jahrzehntelange Erfahrung in der FRAUD-Detection mit einem Höchstmaß an kriminaltechnischer Kompetenz. Justiz- und Strafverfolgungsbehörden sowie Wirtschaftsprüfer/-innen wissen unsere Erfahrungen zur Prävention und Revision in vielen Bereichen von Betrug und Korruption zu schätzen.

Für die Einhaltung und Überwachung der Grundsätze gem. ISO 9001:2015 stehen wir mit unserem Namen. Auditprotokolle und QM-Prüfberichte können auf Wunsch bei uns eingesehen werden.

Risiko Betriebsprüfungen

Außenprüfungen der Finanzbehörden können für Unternehmen, Unternehmer und Freiberufler mit schwerwiegenden wirtschaftlichen finanziellen Schäden einhergehen, die bis zur Insolvenz führen können.

Der Grund: Schätzungen seitens der Finanzbehörden.

IDEA – Wunderwaffe der Finanzbehörden

Im Rahmen von Außenprüfungen der Finanzbehörden kommt inzwischen bundeseinheitlich eine vonseiten der audicon GmbH entwickelte Software IDEA AuditTax Professionell zum Einsatz.

Insbesondere beim Auswerten von Registrierkassen bei bargeldintensiven Betrieben (z. B. Gastronomen) werden im GoBD-Standard erzeugte Daten gesichtet und ausgewertet.

IDEA – ein Buch mit 7 Siegeln

In der Regel bleibt steuerlichen Beratern und deren Mandanten nichts anderes übrig, den Auswertungen der Finanzbehörden Glauben zu schenken, da ihnen hinreichende Einblicke und Kenntnisse in die Methodik sowie Art und Form solcher statistischen Datenanalysen fehlen.

Das kann fatale Folgen haben, insbesondere dann, wenn keine Möglichkeit besteht, die Daten selber analysieren zu können.

Erfahrungen zeigen: Auswertungen oft fehlerhaft

Die Komplexität und nicht selten auch fehlerhafte Zuordnungen von Datensätzen können zu falschen Ergebnissen führen – unseren Erfahrungen nach häufig bei der Auswertung von Kassensystemen.

Um solche Fehler abwenden zu können, bedarf es einer unbedingten Kontrolle, denn auch Mitarbeiter der Finanzbehörden sind von Fehlern bei der Anwendung von IDEA AuditTax Professionell nicht unfehlbar.

Outsourcing als perfekte Lösung

Steuerliche Berater müssen in Fällen von Betriebsprüfungen stets auf Augenhöhe mit der Finanzverwaltung agieren, insbesondere um ihre Mandanten vor ungewissen – möglichen – finanziellen Schäden zu schützen.

In zahlreichen uns übertragenen Fällen konnten wir bereits vielen Mandanten von steuerlichen Beratern durch unsere professionelle Gutachten den Auswertungen der Finanzbehörden erfolgreich entgegentreten.

Da der Einsatz von IDEA AuditTax Professionell Vorkenntnisse in der Anwendung und Programmierung voraussetzt, kann Outsourcing eine geeignete Lösung sein.

Direktkontakt

Aus Sicherheitsgründen verwenden wir kein Kontaktformular und bevorzugen den Direktkontakt.